Vereinfachter Spendennachweis
Für Spenden bis 300 € genügt in der Regel der Kontoauszug oder Überweisungsbeleg zusammen mit diesem Nachweis.
Diese Seite ist keine amtliche Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster. Sie dient nur als ergänzende Information für Spenderinnen und Spender.
Verein
Gemeinsam1 e.V.
Freistellungsbescheid
- Finanzamt
- Finanzamt Bietigheim-Bissingen
- Datum
- 23.04.2026
- Geltungszeitraum laut Bescheid
- 2022 bis 2024
Steuerbegünstigte Zwecke
- mildtätige Zwecke
- Förderung der Entwicklungszusammenarbeit
Der Verein ist laut Freistellungsbescheid zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen für Spenden und Mitgliedsbeiträge berechtigt. Diese Druckseite ersetzt eine solche Bestätigung nicht.
Bankverbindung für Spenden
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung den Verwendungszweck exakt an.
- Kontoinhaber
- Gemeinsam1 e.V.
- IBAN
- DE78604500500030192706
- BIC
- SOLADES1LBG
- Bank
- KSK LB
- Verwendungszweck
- Spende Gemeinsam1
Höhere Spenden
Für Spenden über 300 € können Sie eine Zuwendungsbestätigung online anfordern — nach Prüfung und Admin-Freigabe.
Keine Rechtsberatung — keine Garantie über die steuerliche Anerkennung im Einzelfall.
